Ummeldung nach dem Umzug: Fristen für Einwohnermeldeamt, KFZ und GEZ (2026)

Nach dem Umzug innerhalb von 14 Tagen ummelden: Einwohnermeldeamt, KFZ-Zulassung und Rundfunkbeitrag. Fristen, Unterlagen und Bußgelder im Überblick.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-02 · Redaktion WieVielKostetMeinUmzug.de

Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt der neuen Stadt ummelden – bei Verspätung droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Parallel sollten Sie KFZ-Zulassung, Rundfunkbeitrag (GEZ), Banken und Versicherungen über die neue Adresse informieren, um Zustellprobleme und Mahnungen zu vermeiden.

1. Einwohnermeldeamt: die wichtigste Frist

Die Meldepflicht ist bundesweit einheitlich im Bundesmeldegesetz geregelt. Die Frist von zwei Wochen beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum, nicht mit der Unterschrift des Mietvertrags.

Was Sie zur Ummeldung benötigen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter (seit 2015 gesetzlich vorgeschrieben, muss vom Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ausgestellt werden)
  • Bei Familien: ggf. Geburtsurkunden der Kinder

So geht die Ummeldung

  1. Online über wohnsitzanmeldung.gov.de, sofern Sie einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion und eine digitale Wohnungsgeberbestätigung haben – vollständig ohne Termin möglich.
  2. Persönlich beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt der neuen Stadt, meist mit vorheriger Terminvereinbarung.

Bußgeld bei Fristversäumnis

Wer die Frist verpasst, riskiert nach dem Bundesmeldegesetz ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Die genaue Höhe liegt im Ermessen der zuständigen Behörde – kurze, unverschuldete Verzögerungen werden in der Praxis häufig milder oder gar nicht sanktioniert, verlassen sollte man sich darauf aber nicht.

2. KFZ-Ummeldung

Wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle ziehen, muss auch Ihr Fahrzeug umgemeldet werden – üblicherweise ebenfalls innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug. Je nach neuer Stadt ändert sich dabei das Kennzeichen (Ortskürzel), außer Sie beantragen ein Wunschkennzeichen mit dem bisherigen Kürzel, sofern die neue Zulassungsstelle das anbietet.

Benötigte Unterlagen für die KFZ-Ummeldung sind in der Regel: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Personalausweis, aktuelle Meldebescheinigung, eVB-Nummer der Versicherung (falls sich der Versicherungstarif durch die neue Region ändert) sowie ggf. der HU/AU-Nachweis.

3. Rundfunkbeitrag (GEZ) ummelden

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben und beträgt 2026 weiterhin 18,36 Euro pro Monat. Eine Ummeldung ist kostenlos und erfolgt am schnellsten online über rundfunkbeitrag.de mit Ihrer 9-stelligen Beitragsnummer.

Wichtig: Die alte Wohnung wird beim Umzug nicht automatisch abgemeldet, und die neue wird nicht automatisch angemeldet – Sie müssen aktiv tätig werden, sonst drohen Mahnungen oder unnötige Doppelzahlungen. Ziehen Sie zu einer Person, die bereits Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie Ihr eigenes Beitragskonto abmelden und die bestehende Beitragsnummer des Haushalts nutzen.

Übersicht: Alle wichtigen Ummeldungen nach dem Umzug

Stelle Frist Kosten Online möglich?
Einwohnermeldeamt 14 Tage nach Einzug Meist kostenlos Ja, über wohnsitzanmeldung.gov.de (mit eID)
KFZ-Zulassungsstelle Meist 14 Tage Gebühr für neue Kennzeichen/Zulassung Teilweise online (i-Kfz), sonst vor Ort
Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) Zeitnah, keine feste gesetzliche Frist Kostenlos Ja, über rundfunkbeitrag.de
Banken/Versicherungen Zeitnah Kostenlos In der Regel ja, über Online-Banking/Kundenportal
Arbeitgeber Zeitnah Kostenlos Meist formlos per E-Mail
Post-Nachsendeauftrag Vor dem Umzug einrichten Kostenpflichtig, zeitlich befristet Ja, über deutschepost.de

Checkliste: Reihenfolge der Ummeldungen

  1. Vor dem Umzug: Nachsendeauftrag bei der Post einrichten.
  2. Direkt nach Einzug: Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter einholen.
  3. Innerhalb von 14 Tagen: Einwohnermeldeamt und ggf. KFZ-Zulassungsstelle.
  4. Kurz danach: Rundfunkbeitrag, Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Ärzte, Vereine, Online-Konten mit Adresshinterlegung.

Wie viel kostet Ihr Umzug?

Neben den Behördengängen ist die Kostenplanung der größte Aufwand bei einem Umzug. Nutzen Sie unseren Umzugsrechner, um in wenigen Minuten eine realistische Preisspanne für Ihren Umzug zu erhalten.

Quellen

Hinweis: Genaue Zuständigkeiten für die KFZ-Ummeldung und Verfahrensdetails können sich je nach Stadt/Landkreis unterscheiden. Bitte prüfen Sie die Angaben Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.

Häufige Fragen

Wie viel Zeit habe ich, um mich nach dem Umzug umzumelden?

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gilt bundesweit eine Frist von zwei Wochen (14 Tagen) ab dem Einzugsdatum. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit dem Datum des Mietvertrags.

Welches Bußgeld droht bei verspäteter Ummeldung?

Nach dem Bundesmeldegesetz kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Die tatsächliche Höhe liegt im Ermessen der Sachbearbeitung und fällt in der Praxis bei kurzen Verzögerungen meist deutlich niedriger aus oder wird bei erstmaligem Versäumnis manchmal erlassen.

Kann ich mich komplett online ummelden?

Ja, über das Portal wohnsitzanmeldung.gov.de ist die Ummeldung bundesweit digital möglich, wenn Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und eine digitale Wohnungsgeberbestätigung haben. Ohne eID ist weiterhin ein persönlicher Termin beim Bürgeramt nötig.

Muss ich mein Auto auch ummelden, wenn ich in eine andere Stadt ziehe?

Ja, bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle muss das Fahrzeug umgemeldet werden, meist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen. Je nach Stadt ändert sich dabei auch das Kennzeichen, sofern Sie kein Wunschkennzeichen mit altem Kürzel behalten möchten.

Wird meine alte Wohnung beim Rundfunkbeitrag automatisch abgemeldet, wenn ich umziehe?

Nein, die Ummeldung beim Beitragsservice (früher GEZ) erfolgt nicht automatisch. Sie müssen Ihre neue Adresse aktiv über rundfunkbeitrag.de, telefonisch oder schriftlich mit Ihrer 9-stelligen Beitragsnummer mitteilen, damit keine Doppelzahlungen oder Mahnungen entstehen.